Spenden und Stiften

WIR HELFEN
GEMEINSAM

Spenden

JEDE SPENDE ZÄHLT!

Nach einer Aktion des Künstlers Franz Hirst (2.v.l. im Bild) setzte die Stiftung Ahrtal im Dezember 2024 ein starkes Zeichen der Solidarität: Eine Spende in Höhe von 3.333 € ging an die Gerd-Kaimer-Bürgerstiftung, die sich für die Betroffenen des Anschlags am Fronhof am 23.08.2024 einsetzte. Übrigens legt Franz Hirst großen Wert drauf, gar nicht als Künstler bezeichnet zu werden. Wie auch immer, DANKE ins Ahrtal!

Aber auch kleine Beträge können viel bewirken. Ein Beispiel ist die jährliche Aktion „Restcentspende“ in der Solinger Stadtverwaltung: Viele Mitarbeitende haben auch 2025 die Centbeträge, also jeweils den Betrag hinter dem Komma ihrer monatlichen Netto-Bezüge, an die Gerd-Kaimer-Bürgerstiftung gespendet. Dabei sind in den letzten Jahren jeweils rund 1.700 € zusammengekommen. GROßARTIG!

ALLGEMEINE SPENDEN

Wer seinen Geburtstag, ein Jubiläum oder eine Firmenfeier zum Anlass nimmt, um anderen etwas zukommen zu lassen, kann seine Gäste bitten, an die Gerd-Kaimer-Bürgerstiftung zu spenden. Manchmal erhalten wir aber auch anlassbezogene Spenden, wie beispielsweise nach dem furchtbaren Brand eines Mehrfamilienhauses im März 2024 in Solingen-Höhscheid, bei dem einige Menschen starben oder schwer verletzt wurden, oder nach dem Jahrhunderthochwasser im Juni 2021. In solchen Fällen kommen die Spenden den unmittelbar Betroffenen zugute.

ZUWENDUNG PER TESTAMENT

Wenn Sie überlegen, mit Ihrem Geld von Todes wegen eine gute, dauerhafte Hinterlassenschaft für die Gerd-Kaimer-Stiftung zu verankern, sprechen Sie bitte hierüber mit uns. Eine Zustiftung kann auch zu Lebzeiten erfolgen. Sie fließt - im Unterschied zur Spende - ins Kapital der Stiftung und wird dauerhaft erhalten. Genau genommen, können Zustiftungen entweder ins verbrauchbare Vermögen oder ins Grundstockkapital der Stiftung fließen. Im letzteren Fall werden aus den Kapitalerträgen Projekte finanziert. Wenn Sie über eine Zustiftung nachdenken, sprechen Sie bitte vorab mit uns. Wir bedanken uns sehr herzlich für die erhaltenen Zustiftungen im Jahr 2024.

SPENDEN-
BESCHEINIGUNGEN

Ihre Spende ist gemäß §10b EStG steuerlich absetzbar. Bis zu einem Betrag von 300 Euro erkennt das Finanzamt die Kopie des Überweisungsträgers oder Ihren Kontoauszug als Spendenbeleg an. Um die Umwelt zu unterstützen und nachhaltig zu arbeiten, erhalten Sie daher erst ab einer Spende von 300 Euro auf Antrag eine Zuwendungsbestätigung. Auf Wunsch stellen wir Ihnen diese gerne aus. Schicken Sie uns dazu bitte eine Mail unter Angaben Ihrer vollständigen Kontaktdaten, denn aus Datenschutzgründen gibt das Geldinstitut Ihre Anschrift nicht automatisch an die Stiftung weiter.

KONTAKT ZUR STIFTUNG

Oft ist es einfacher die Fragen persönlich zu besprechen. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.