Bitte füllen Sie den Antrag auf Förderung vollständig aus. Der Antrag muss unterschrieben sein, die erforderlichen Anlagen sind beizufügen. Die Stiftung hat zwei Förderphasen. Das heißt, in der Regel sind Anträge zwischen dem 15.03. und 14.09. oder zwischen dem 15.009. und 14.03. eines jeden Jahres zu stellen. Es kann jedoch vorkommen, dass sich die Eintscheidung über einen Antrag um mehrere Wochen verschiebt. Dies hängt vom Sitzungskalender unseres Kuratoriums ab. In jedem Fall empfehlen wir eine frühzeitige Antragstellung und vorherige Abstimmung mit der Stiftung.
HINWEISE ZUR ANTRAGSTELLUNG
Antragsberechtigt sind die Träger der Projekte, das heißt, gemeinnützige juristische Personen oder Körperschaften des öffentlichen Rechts. Geht es um mildtätige Zuwendungen, so sind auch bedürftige Privatpersonen antragberechtigt.
Die von der Gerd-Kaimer-Bürgerstiftung Solingen geförderten Maßnahmen und Projekte
müssen gemeinnützig oder mildtätig sein und den satzungsmäßigen Zwecken der Stiftung entsprechen. Die Zwecke sind, ebenso wie die weiteren Voraussetzungen, in der Stiftungssatzung nachzulesen.
Bei Antragstellung durch gemeinnützige Organisationen benötigen wir einen Nachweis für die Gemeinnützigkeit (Freistellungsbescheid) sowie eine Kopie der Vereinssatzung oder einen Auszug aus dem Vereinsregister, um die Vertretungsberechtigung abzusichern. Ob weitere Nachweise erforderlich sind, ist einzelfallabhängig.
Nach Antragstellung entscheidet der Vorstand der Stiftung, ob er das Vorhaben an das Kuratorium zur Entscheidung vorschlagen wird. Dieses tagt in festgelegten Sitzungsterminen. Erst nach Entscheidung durch das Kuratorium kann der Antrag durch die Stiftung bewilligt werden. Die Auszahlung erfolgt absprachegemäß.
Der Empfänger bestätigt der Stiftung unmittelbar nach der Auszahlung, dass die Zuwendung eingegangen ist. Gemeinnützige Träger tun dies mit einer amtlichen Spendenbescheinigung gegenüber der Stiftung. Nach Abschluss der geförderten Maßnahme rechnen die Projektträger auf dem Formular „Verwendungsnachweis“ ab.
Eine Förderung bereits abgeschlossener Projekte ist nicht möglich. Unsere Vergaberichtlinien besagen ferner, dass folgende Konstellationen von der Förderung ausgeschlossen sind: kommunale (Pflicht)-aufgaben, Maßnahmen mit ungesicherter Finanzierung oder ohne detaillierten Finanzierungsplan, bereits abgelehnte Maßnahmen, Dauerförderungen und sich wiederholende Maßnahmen, sofern nicht außergewöhnliche Gründe dennoch für eine Förderung sprechen. In Zweifelsfällen bitten wir um vorherige Rücksprache mit der Stiftung.
KONTAKT ZUR STIFTUNG
Kommen Sie mit uns im Gespräch. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.