FAQ – häufig gestellte Fragen
Allgemeine Hinweise:
Zur Antragstellung füllen Sie bitte den Antrag auf finanzielle Hilfe durch die Gerd-Kaimer-Bürgerstiftung Solingen für Betroffene der Hochwasserereignisse am 14./15.07.2021 vollständig aus . Der Antrag muss in der Regel online ausgefüllt und unterschrieben sein, die erforderlichen Anlagen müssen beigefügt werden. Falls Sie Fragen haben oder Unterstützung benötigen, wenden Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail an die Servicestelle der Stiftung:
Grundsätzlich gilt, dass ein Rechtsanspruch auf die Gewährung von Hilfen nicht besteht. Die Stiftung behält sich an allen Stellen ein Prüfungsrecht vor und fordert ggf. Unterlagen nach. Gegen die Ablehnung eines Antrags ist kein Rechtsmittel gegeben.
Die Höhe der Hilfe ist auf 5.000 € beschränkt, wenn Sie sich auf eine sogenannte, durch das Hochwasserereignis entstandene „wirtschaftliche Notlage“ berufen und diese Situation mit Ihrem Antrag glaubhaft vortragen (§ 53 Ziffer 2 S. 2 Abgabenordnung). Zusätzliche Einkommensnachweise oder die Anlage „Finanzielle Erklärungen“ sind in diesem Fall nicht vorzulegen. Falls der Schaden höher ist als 5.000 €, ist eine Auszahlung nur möglich, wenn Sie „bedürftig“ im Sinne des § 53 Ziffer 1 und 2 Abgabenordnung sind. In diesem Fall muss die Stiftung Ihre Einkünfte genau prüfen und die Höhe der Erstattung ist von der Höhe des Schadens abhängig.
Besondere Ausfüllhinweise:
Falls Sie sich auf eine wirtschaftliche Notlage aufgrund des Hochwasserereignisses berufen, begründen Sie bitte diese Notlage mit kurzen Worten. Gründe für eine wirtschaftliche Notlage können beispielsweise sein: „kurzfristige Aufnahme von Schuldverbindlichkeiten; Verschiebung anderer notwendiger Bedarfe, allgemein enge Einkommenssituation, Trennung, Scheidung, usw.“. Einkommensnachweise sind i.d.R. nicht erforderlich. Nur wenn Sie hilfebedürftig sind und der Schaden 5.000 € übersteigt, füllen Sie bitte die Anlage „Finanzielle Erklärungen“ aus.