VON DER IDEE ZUR FÖRDERUNG
Sie haben eine Idee oder ein Vorhaben, das Unterstützung verdient? Hier zeigen wir Ihnen, wie Sie einen Antrag bei der Gerd-Kaimer-Bürgerstiftung stellen können.
WIE STELLE ICH EINEN ANTRAG?
Ihren Antrag nehmen wir ausschließlich online über unser Förderportal entgegen. Dort finden Sie alle wichtige Informationen und werden Schritt für Schritt durch die Antragstellung geführt.
GUT ZU WISSEN
Gefördert werden nur Maßnahmen, die der Stiftungssatzung und den Vergaberichtlinien entsprechen. Wir empfehlen eine vorherige telefonische Abstimmung mit der Stiftung und raten zu frühzeitiger Antragstellung, da das Kuratorium an feste Sitzungstermine gebunden ist. Es gibt zwei Antragsphasen pro Jahr: bis zum 14.03. bzw. 14.09. können Sie Ihre Anträge einreichen.
Zuerst prüft die Stiftung Ihren Antrag, dann trifft der Vorstand eine Vorauswahl und legt die Anträge dem Kuratorium zur finalen Entscheidung vor.
WER DARF EINEN ANTRAG STELLEN?
Antragsberechtigt sind:
- gemeinnützige juristische Personen oder Körperschaften des öffentlichen Rechts
- bedürftige Privatpersonen bei mildtätigen Zuwendungen
IM NACHGANG
Nach der Auszahlung bestätigen Sie bitte den Erhalt der Zuwendung. Gemeinnützige Träger tun dies mit einer amtlichen Zuwendungsbescheinigung. Nach Abschluss der Maßnahme ist ein Verwendungsnachweis einzureichen: Dies geschieht ebenfalls im Antragsportal. Bei fehlenden Nachweisen ist die Stiftung berechtigt, die Mittel zurückzufordern. Für bedürftige Privatpersonen gelten einige Sonderregeln.
SIE HABEN FRAGEN?
Wenn Sie mehr Informationen oder einen persönlichen Austausch brauchen, unterstützt Sie unsere Geschäftsführung.
